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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regionaltreffen Leipzig

Datum und Uhrzeit
23.03.2017 (15:00 Uhr)
Ende
23.03.2017 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

SBH Südost
Friederikenstraße 60
4279 Leipzig

folgende Themen im Mittelpunkt:

  1. Die Veränderung der Lernwelten im Zuge der Mediatisierung – Was bedeutet das für Bildungsträger?
    Gesprächspartner: Frau Prof. Sandra Fleischer, Kommunikations- und Medienwissenschaftlerin, seit 2009 im In- und Ausland als Professorin tätig
  2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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